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Debian-Gesellschaftsvertrag

Debian, die Hersteller des Systems Debian GNU/Linux, haben den "Gesellschaftsvertrag" aufgestellt. Die Debian-Richtlinien für Freie Software (DFSG), Teil dieses Vertrages und ursprünglich als eine Menge an Verpflichtungen entwickelt, denen wir zustimmen, wurden von der Free-Software-Community als Basis der Open-Source-Definition übernommen.


"Gesellschaftsvertrag" mit der Gemeinschaft für Freie Software

  1. Debian wird 100 % Freie Software bleiben

    Wir versprechen, daß die Debian-GNU/Linux-Distribution auch weiterhin vollständig aus Freier Software bestehen wird. Da es viele verschiedene Auslegungen des Begriffs "Freie Software" gibt, haben wir weiter unten die Richtlinien aufgeführt, nach denen wir Freie Software identifizieren. Trotzdem werden wir Anwender unterstützen, die nicht-freie Programme einsetzen oder entwickeln. Wir werden aber niemals das Gesamtsystem von nicht-freier Software abhängig machen.

  2. Unser Beitrag zur Gemeinschaft für Freie Software

    Wenn wir neue Komponenten des Debian-Systems schreiben, so werden wir sie als Freie Software lizensieren. Wir werden das bestmögliche System erstellen, so daß Freie Software weit verbreitet und genutzt wird. Wir werden Korrekturen, Verbesserungen, Anwenderwünsche usw. an die ursprünglichen ("upstream") Autoren weiterleiten, deren Programme in unser System integriert wurden.

  3. Wir werden Probleme nicht verbergen

    Wir werden unsere Fehlerdatenbank für alle Zeiten öffentlich betreiben. Fehlermeldungen, die von Anwendern online abgeschickt werden, werden augenblicklich für andere sichtbar.

  4. Unsere Prioritäten sind unsere Anwender und Freie Software

    Wir orientieren uns an den Bedürfnissen unserer Anwender und der Gemeinschaft für Freie Software. Ihre Interessen stehen an erster Stelle. Wir werden unsere Nutzer bei ihrer Arbeit mit den verschiedensten Rechnerumgebungen unterstützen. Wir haben nichts dagegen, daß kommerzielle Software auf Debian-Systemen eingesetzt wird. Außerdem erlauben wir anderen eine erweiterte ("Value-Added") Distribution zu erstellen, die Debian und kommerzielle Software enthält, ohne dafür irgendwelche Gebühren zu erheben. Um diese Ziele zu erreichen, werden wir ein integriertes System von hoher Qualität und 100 % Freier Software anbieten, die die gerade beschriebene Nutzung nicht durch rechtliche Einschränkungen, wie z. B. durch Lizenzverträge, verhindert.

  5. Programme, die nicht unseren Standards für Freie Software genügen

    Wir wissen, daß einige unserer Anwender unbedingt Programme einsetzen müssen, die nicht den Debian-Richtlinien für Freie Software entsprechen. Für solche Programme haben wird die zusätzlichen Bereiche "contrib" und "non-free" auf unserem FTP-Archiv eingerichtet. Die Software in diesen Verzeichnissen ist nicht Bestandteil des Debian-Systems, wurde aber trotzdem für den Einsatz in einem Debian-System vorbereitet. Wir empfehlen den CD-Herstellern, die jeweiligen Lizenzbestimmungen der Programmpakete in diesen Verzeichnissen zu studieren und selbst zu entscheiden, ob sie die Programme mit ihren CDs verteilen dürfen. Obwohl die Programme aus "non-free" nicht Bestandteil der Debian-Distribution sind, unterstützen wir ihren Einsatz und bieten Infrastruktur für diese nicht freien Programme an, z. B. unsere Fehlerdatenbank und die Mailing-Listen.

Die Debian-Richtlinien für Freie Software (DFSG)

  1. Unbeschränkte Weitergabe

    Ein Bestandteil der Debian-Distribution darf durch seine Lizenz nicht verhindern, daß irgend jemand diese Software als Bestandteil einer Software-Distribution, die Programme aus den verschiedensten Quellen enthält, verkauft oder weitergibt. Die Lizenz darf keine Abgaben oder sonstige Leistungen für einen solchen Verkauf fordern.

  2. Quellcode

    Das Programm muß im Quellcode vorliegen, und es muß die Weitergabe sowohl im Quellcode als auch in compilierter Form erlaubt sein.

  3. Weiterführende Arbeiten

    Die Lizenz muß Veränderungen und weiterführende Arbeiten gestatten und es erlauben, daß diese unter den gleichen Lizenzbedingungen weitergegeben werden dürfen wie die Original-Software.

  4. Integrität des ursprünglichen Quellcodes

    Die Lizenz darf die Weitergabe von verändertem Quellcode nur dann verbieten, wenn sie die Weitergabe von sogenannten Patch-Dateien mit dem Quellcode erlaubt, die dazu dienen, das Programm vor seiner Herstellung zu modifizieren. Die Lizenz muß ausdrücklich die Weitergabe der aus dem veränderten Quellcode erzeugten Programme erlauben. Die Lizenz darf fordern, daß die veränderten Programme einen anderen Namen oder eine andere Versionsnummer tragen müssen.

    (Dies ist ein Kompromiß. Die Debian-Gruppe ermutigt alle Autoren, Veränderungen an Dateien sowohl im Quellcode als auch in Binärform zu erlauben)

  5. Keine Diskriminierung von Personen oder Gruppen

    Die Lizenz darf keine Person oder Gruppe von Personen diskriminieren.

  6. Keine Diskriminierung von Einsatzbereichen

    Die Lizenz darf keine Einschränkungen hinsichtlich des Einsatzbereichs vornehmen. Beispielsweise darf sie nicht verhindern, daß das Programm geschäftlich oder für genetische Forschungen verwendet wird.

  7. Weitergabe der Lizenz

    Die mit einem Programm verbundenen Rechte müssen für alle gelten, die das Programm erhalten, ohne daß es für sie notwendig ist, eine zusätzliche Lizenz zu erwerben.

  8. Keine spezielle Lizenz für Debian

    Die mit dem Programm verbundenen Rechte dürfen nicht davon abhängig sein, daß das Programm Teil des Debian-Systems ist. Falls das Programm aus der Debian-Distribution herausgenommen wird und ohne Debian genutzt oder vertrieben werden soll, ansonsten aber im Rahmen der Programmlizenz bleibt, so müssen alle Parteien, die das Programm bekommen, die gleichen Rechte haben, wie sie im Zusammenhang mit dem Debian-System gewährt wurden.

  9. Keine Auswirkungen auf andere Programme

    Die Lizenz darf keine Beschränkungen besitzen, die Auswirkungen auf andere Software hat, die mit diesem Programm weitergegeben wird. Beispielsweise darf die Lizenz nicht vorschreiben, daß alle anderen Programme auf dem gleichen Medium Freie Software sein müssen.

  10. Beispiellizenzen

    Die "GPL", "BSD" und "Artistic" Lizenzen sind Beispiele für Lizenzen, die wir als "frei" betrachten.


Dies ist die deutsche Übersetzung von "Debian's social contract with the free software community". In Zweifelsfällen ist das englische Original maßgeblich. Es ist beispielsweise von social_contract.html verfügbar.


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